Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie spielt oftmals der Preis eine zentrale Rolle. Mit der kostenlosen Wertermittlung der Sparkasse liefern wir Ihnen online einen ersten Richtwert – schnell, aktuell und kostenlos.
Hier finden Sie wertvolle Tipps und Informationen zu den unterschiedlichsten Themen rund um die Immobilie, wie z.B. Sanierung oder Erbschaft.
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Wer eine Wohnung oder ein Haus vermietet, muss inzwischen viele Vorgaben des Gesetzgebers beachten. Nutzen Sie das Know-how Ihrer Sparkasse um auf Nummer sicher zu gehen.
Ein Haus auf dem Land oder eine Eigentumswohnung in der Stadt: Ganz gleich, wie Ihr Traum vom Eigenheim aussieht – Ihre Sparkasse unterstützt Sie dabei. Schauen Sie sich unsere aktuellen Immobilienangebote an und lesen Sie weitere nützliche Informationen.
Unsere Rechner helfen, Strom und Heizkosten zu senken, für jede Sanierung die passende Förderung zu finden und zeigen Ihnen auf, ob Ihr Dach für Photovoltaik geeignet ist.
Eine optimale Lösung für unsere Kunden steht stets im Mittelpunkt unseres Wirkens. Basis hierfür ist ein persönliches Beratungsgespräch, um Ihre Lebenssituation kennenzulernen und entsprechend mit Ihnen gemeinsam einen optimalen Lösungsweg zu erarbeiten.
Der Bau oder Kauf einer Immobilie ist für die meisten die größte Investition im Leben. Und das, was einem besonders lieb und teuer ist, sollte man auch gut schützen. Doch wie sieht die Finanzierung aus? Wie kann ich sowohl den Kauf als auch die Bauphase absichern? Wie kann ich am besten das neue Zuhause schützen?
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Neben dem klassischen Kauf sind auch Versteigerungen eine schöne Möglichkeit, die Wunschimmobilie zu finden – und das häufig zu günstigen Preisen. Einige Unterschiede gibt es allerdings. Gewinnen Sie hier einen ersten Einblick in das Thema und einen Eindruck vom Angebot in Ihrer Region.
Das Gericht bestimmt den Termin und veröffentlicht ihn im Bundesanzeiger, in der örtlichen Tagespresse und an der Gerichtstafel beim Amtsgericht. Einige Amtsgerichte veröffentlichen ihre Termine auch im Internet. Die Versteigerung ist öffentlich.
Im ersten Termin darf der Rechtspfleger den Zuschlag nicht erteilen, wenn das Meistgebot 5/10 des Verkehrswertes nicht erreicht (sogenannte 5/10-Grenze). Liegt das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes, kann der Gläubiger den Antrag auf Zuschlagsversagung stellen (sogenannte 7/10-Grenze). Die Grenzen gelten auch im zweiten Termin, wenn im ersten Termin kein Gebot abgegeben wurde.
Es empfiehlt sich, vor oder im Termin mit dem Gläubiger zu sprechen, um dessen Preisvorstellung zu erfahren. Auch bei einem Gebot über 7/10 des Verkehrswertes kann der Gläubiger den Zuschlag durch Einstellung des Verfahrens verhindern.
Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der zum Zeitpunkt der Bewertung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften zu erzielen ist. Eine genaue Definition ergibt sich aus § 194 BauGB.
Das Gericht beauftragt einen öffentlich bestellten Gutachter, der nach einem Ortstermin ein Verkehrswertgutachten erstellt. Möglich ist auch die Beauftragung eines Gutachterausschusses. Das Gerichtsgutachten kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes eingesehen werden. Dem Gläubiger liegt ebenfalls eine Abschrift vor.
Gebote werden im Versteigerungstermin mündlich abgegeben. Bieten kann jeder Interessent, der sich durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen und die notwendige Sicherheitsleistung im Termin erbringen kann.
Die Sicherheitsleistung beträgt in der Regel zehn Prozent des gerichtlich festgesetzten Verkehrswertes. Sie muss sofort gegenüber dem Amtsgericht geleistet werden. Ansonsten wird das Gebot zurückgewiesen.
Die Bietsicherheit kann auf verschiedene Arten erbracht werden: zum Beispiel durch vorherige Überweisung an die Gerichtskasse oder die unbedingte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines inländischen Kreditinstitutes.
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