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Vorteile

Vorteile des giro.start

Jetzt noch mehr Vorteile bei Eröffnung eines giro.start sichern

Profitieren Sie vom neuen Willkommensangebot: Kostenloses giro.start Konto eröffnen und ab sofort neben vielen weiteren Leistungen 10€ Startguthaben1 und 35€ Gutschein2 für Kurse rund ums Kind beim Deutschen Roten Kreuz oder der Familienbildungsstätte geschenkt bekommen!

  • NEU: 10€ Startguthaben bei Kontoeröffnung 1
    • NEU: 35€ Gutschein für Kurse rund ums Kind beim Deutschen Roten Kreuz oder der Familienbildungsstätte 2
      • Attraktive Guthabenverzinsung
        • Kostenlose Kontoführung
          • Konto mit wachsender Funktionalität – passt sich der Lebensphase Ihres Kindes an
            • Als gesetzlicher Vertreter haben Sie das Konto Ihres Kindes jeder­zeit im Blick
              • Höchste Sicherheit für Ihr Kind –  keine Konto­überziehung möglich
                • Online Banking inklusive sicherem pushTAN-Verfahren für Sie als gesetz­lichen Vertreter4
                  • Persönliche Beratung und Betreuung – Ihre Sparkasse ist persön­lich für Sie da

                   

                  Bequem von zu Hause aus er­ledigt

                  1. Online, papier­los be­antragen
                  2. Identität digital be­stätigen
                  3. Geburts­urkunde ein­reichen
                  Ihr nächster Schritt

                  Eröffnen Sie nun ein giro.start – bequem, von zu Hause aus oder vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.

                  Funktionalität

                  Das Konto, das mitwächst

                  Schritt für Schritt den Umgang mit Geld lernen

                  Vom Sparkonto oder Taschengeldkonto bis hin zum voll­wertigen Giro­konto – die Funktionalität des mit­wachsenden Kontos passt sich jeder Lebens­phase Ihres Kindes optimal an.

                  Leistungen

                  Leistungen

                  Online-Banking

                  Als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter bekommen Sie einen kosten­freien Online-Banking-Zugang, um das Konto Ihres Kindes zu ver­walten. Mit dem inte­grierten Kontowecker lassen Sie sich über alle Konto­bewegungen per SMS, E-Mail oder App be­nachrichtigen.

                  Elternvollmacht

                  Mit der Elternvollmacht können sich gesetz­liche Ver­treterinnen und gesetz­liche Ver­treter gegen­seitig die Voll­macht zu­sprechen. So können Sie bequem und un­abhängig von­einander voll­umfänglich für das Kind handeln und das mit­wachsende Konto verwalten.

                  Die meistgenutzte Banking-App

                  Vielfach ausgezeichnet

                  • Sicheres Banking mit Smart­phone und Tablet
                  • Mit Multibanking auch das Online-Banking anderer Banken in einer App haben

                  Kostenfreie Bargeld­auszahlung

                  Ihr Kind hat stets Zu­gang zu seinem Taschen­geld – deutschland­weit an allen Sparkassen-Geld­automaten sowie bei aus­gewählten Einzel­händlern ab einem geringen Einkaufs­wert.

                  Mobiles Bezahlen

                  Auch ohne Geld­beutel mit Geld ver­sorgt – Ihr Kind zahlt kontakt­los und modern per Smart­phone. Ganz einfach mit Apple Pay oder der App "Mobiles Bezahlen" für Ihr AndroidTM-Smart­phone.

                  FAQ

                  Häufige Fragen zum mitwachsenden Konto

                  Wie kann ich ein Konto für mein Kind eröffnen?

                  Sie können die Kontoeröffnung bequem von Zuhause aus erledigen. Hierzu sind Online-Legitimationen der gesetzlichen Vertreter notwendig. Wenn Sie bereits Online-Banking-Kunde bei uns sind, können Sie die Kontoeröffnung auch mit einer TAN bestätigen. Der zweite gesetzliche Vertreter bestätigt die Kontoeröffnung immer über eine Online-Legitimation.

                  Kann mein Kind sich auch online legitimieren?

                  Ab dem 16. Lebens­jahr wird auch eine Online-Legitimation Ihres Kindes durch­geführt. Hierfür ist es not­wendig, dass Ihr Kind einen Reise­pass oder Personal­ausweis besitzt.

                  Wann braucht mein Kind ein eigenes Konto?

                  Das giro.start können Sie schon zur Geburt für Ihr Kind eröffnen. Sie selbst, Verwandte oder Paten können auf dieses Konto einzahlen und so für Ihr Kind sparen. So wächst schnell ein schönes Startguthaben für beispielsweise ein Auto oder Studium heran. Später, zum Beispiel mit sieben Jahren, wird das mitwachsende Konto zum Taschengeldkonto – auf Wunsch mit eigener Sparkassen-Card und Online-Banking. So lernt Ihr Kind so früh wie möglich den Umgang mit Geld. Ein weiteres Plus: Die Kontonummer/ IBAN des mitwachsenden Kontos bleibt ein Leben lang.

                  Ab wann bekommt mein Kind eine eigene Sparkassen-Card zum Konto?

                  Eine Sparkassen-Card bieten wir ab sieben Jahren an. Im Rahmen der Kontoeröffnung ab dem 7. Lebensjahr ist die Sparkassen-Card automatisch dabei. Hat Ihr Kind bereits ein Konto und erreicht das 7. Lebensjahr, können Sie selbst entscheiden, wann Ihr Kind eine eigene Sparkassen-Card erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diese einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters.

                  Ab wann bekommt mein Kind einen eigenen Online-Banking-Vertrag?

                  Ein Online-Banking-Vertrag wird ab sieben Jahren angeboten. Hat Ihr Kind bereits ein Konto und erreicht das 7. Lebensjahr, können Sie selbst entscheiden, wann Ihr Kind einen eigenen Online-Banking-Vertrag erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diesen einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters.

                  Gibt es für mein Kind eine App zum Konto?

                  Eine spezielle App für Kinder gibt es nicht. Aber mit Ab­schluss einer Online-Banking-Vereinbarung kann auch Ihr Kind die S-App nutzen. Um den Um­gang mit Geld zu lernen und einen Über­blick über seine Finanzen zu erhalten, bietet sich die App „Finanz­checker“ mit seinem mobilen Haushalts­buch an.

                  Muss mein Kind ein neues Konto eröffnen, wenn es volljährig wird?

                  Ja, Ihr Kind benötigt dann ein neues Konto. Wenn ihr Kind volljährig wird, muss das bestehende Konto auf eines unserer young.modelle – giro.komfort.young oder giro.premium.young – umgestellt werden. Die Kontonummer bleibt dabei dennoch gleich.

                  Wie viel Taschengeld ist angemessen?

                  Das Taschengeld sollte alters­gemäß ge­staffelt werden. Bei jüngeren Kindern unter 10 Jahren sollte das Taschen­geld wöchent­lich gezahlt werden, ab un­gefähr 10 Jahren monat­lich. Ihr Kind sollte das Taschen­geld immer zu einem festen Zeit­punkt er­halten, damit es früh lernt, sein Geld ein­zuteilen. Für die Höhe des Taschen­geldes gibt der Beratungs­dienst Geld und Haushalt der Spar­kassen-Finanz­gruppe zusammen mit dem Deutschen Jugend­institut e. V. folgende Empfehlung:

                  Unter 6 Jahre0,50-1,00 Euro / Woche
                  6 Jahre1,00-1,50 Euro / Woche
                  7 Jahre1,50-2,00 Euro / Woche
                  8 Jahre2,00-2,50 Euro / Woche
                  9 Jahre2,50-3,00 Euro / Woche
                  10 Jahre16,00-18,50 Euro / Monat
                  11 Jahre18,50-20,20 Euro / Monat
                  12 Jahre20,50-23,00 Euro / Monat
                  13 Jahre23,00-25,50 Euro / Monat
                  14 Jahre25,50-30,50 Euro / Monat
                  15 Jahre30,50-38,00 Euro / Monat
                  16 Jahre38,00-45,50 Euro / Monat
                  17 Jahre45,50-61,00 Euro / Monat
                  Ab 18 Jahre61,00-76,00 Euro / Monat
                  Wie kann ich die Elternvollmacht einrichten?

                  Sie können die Elternvollmacht bequem online im Nach­gang der Konto­eröffnung vor­nehmen. Weitere Informationen zur Elternvollmacht finden Sie hier.

                  Ihr nächster Schritt

                  Eröffnen Sie nun ein giro.start – bequem, von zu Hause aus oder vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.

                  Das Startguthaben (10 Euro) wird nach Kontoabschluss von Ihrem/Ihrer Berater:in gutgeschrieben.

                  2 Teilen Sie Ihrem/Ihrer Berater:in nach Abschluss des giro.start-Kontos mit, ob Sie den 35€ Gutschein des Deutschen Roten Kreuzes oder der Familienbildungsstätte wünschen. Der Gutscheincode wird Ihnen anschließend vor Ort oder digital übermittelt.

                  3  Zinssatz freibleibend, bis max. 1.000 Euro Guthaben pro Person und bis zum 7. Geburtstag. Ab dem 7. Geburtstag entfällt die  Verzinsung.

                  4 Im Rahmen der Konto­eröffnung für Ihr Kind schließen Sie eine ent­sprechende Vereinbarung ab. Sie erhalten die Vertrags­dokumente und die Konto­auszüge für Ihr Kind komfortabel in Ihr elektronisches Post­fach und können dort auch die Um­sätze einsehen. Falls Sie bereits einen Online-Banking-Zugang bei der Sparkasse besitzen, wird das Kinder­konto in Ihrem bestehenden Online-Banking hinzugefügt. Bei gemein­samen Sorgerecht sind Sie zunächst gemeinsam vertretungs­berechtigt. Wenn Sie im Nach­gang über die "Elternvollmacht" gegen­seitig be­voll­mächtigen, können Sie auch online über das Gut­haben Ihres Kindes verfügen

                  5 Am Schalter Ihrer Sparkasse

                  6 Bei diesem Produkt handelt es sich auch im Folgenden um eine Debitkarte.

                  7 Ihr Kind darf alleine über das Konto verfügen und kann bis zur Volljährig­keit alleine verfügungs­berechtigt sein. Ihr Kind erhält eine Sparkassen-Card auf Guthaben­basis auf eigenen Namen. Somit können alleine Ver­fügungen am Geld­automaten, an der Kasse, Über­weisungen und Daueraufträge sowie Bezahl­vorgänge mittels Last­schrift vor­genommen werden.

                   

                   

                   Cookie Branding
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