Die Immobilienberater/innen beantworten alle Ihre Fragen zum Thema Verkauf Ihrer Immobilie.
Mit dem neuen Bestellerprinzip wurde die Übernahme der Maklerprovision auf dem Immobilienmarkt neu geregelt. Seit Juni 2015 wird der Immobilienmakler von der Person bezahlt, die als Besteller fungiert und den Auftrag schriftlich erteilt hat.
In der Regel wird ein Honorar von zwei Monatskaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer bei erfolgreicher Vermietung fällig. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen ein individuelles Angebot. Sprechen Sie einfach mit unseren Vermietungsspezialisten.