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Rundum-Schutz PLUS

Der Rundum­-­Schutz PLUS übernimmt zusätzlich für nicht versicherte private Angelegenheiten Anwaltskosten von bis zu 1.000 Euro* für einen Fall im Kalenderjahr.

Zum Beispiel für:

  • die Prüfung Ihres Arbeitsvertrages
  • das Erstellen einer Patientenverfügung
  • das Erstellen eines gemeinschaftlichen Testaments
  • die Prüfung des Kaufvertrags für Ihr anvisiertes Familienhaus
  • die Beratung zum Thema Scheidung und Unterhalt

* Gilt für Angelegenheiten, die von in Deutschland zugelassenen Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälten bearbeitet werden können und auf die deutsches Recht anwendbar ist. Ausgenommen sind Fälle, die vor Versicherungsbeginn oder innerhalb der Wartezeit eintreten.

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