Seit dem 1. Januar 2024 ist die Sparkasse Ulm Mitgesellschafterin der Fachpartner Gewerbe-Immobilien GmbH (fgi). Sie hält 50 Prozent der Gesellschaftsanteile. Die fgi war zuvor eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Kreissparkasse Göppingen.
Mit dem Einstieg der Sparkasse Ulm wird die langjährige Zusammenarbeit weiter vertieft. Ziel ist es, das Angebot im Bereich der Vermittlung und Entwicklung gewerblicher Immobilien auszubauen und gezielt auf die Anforderungen insbesondere mittelständischer Unternehmen einzugehen.
Die 1987 gegründete fgi ist auf Vermietung, Verkauf, Entwicklung und Bewertung von Gewerbeimmobilien spezialisiert. Mit einem interdisziplinären Team aus Immobilienexperten, Stadtplanern, Architekten und Finanzierungsspezialisten begleitet sie die klassische Vermarktung und Entwicklung von Gewerbeimmobilien bis hin zu komplexen Aufgabenstellungen.
Wir bieten ein umfangreiches Spektrum an immobilienspezifischen und individuell auf den Auftrag zugeschnittene Leistungen an:
Wir entwickeln Immobilienwerte - entweder im Auftrag der Grundstückseigentümer oder auf eigene Rechnung:
Bei der Bewältigung von Unternehmenskrisen wird ein Aspekt nach wie vor zu wenig berücksichtigt: die Firmenimmobilie. So vielfältig die Ursachen einer Krise sind, so unterschiedlich gestalten sich die Lösungsmöglichkeiten, die für Ihre Immobilie passen. Wir prüfen ungenutzte Chancen oder schaffen neue Möglichkeiten. Gemeinsam finden wir den richtigen Weg, um das volle Potenzial Ihrer Immobilie auszuschöpfen.
Wir beraten Sie kompetent und zuverlässig in allen Fragen der Energieeffizienz und begutachten die Bauteile sowie die Anlagetechnik vor Ort. Wir ermitteln die Verbrauchs- oder Bedarfswerte und erstellen Ihnen schnell und professionell die passenden Energieausweise.
Bei einem detaillierten Vor-Ort-Termin und auf Grundlage vorgelegter Pläne sowie recherchierter Unterlagen ermitteln wir den Wert Ihrer Gewerbe- oder Wohnimmobilie und erstellen Ihnen eine umfangreiche Wertermittlung.
Die Kosten hierfür rechnen wir Ihnen bei einer entsprechenden Beauftragung bei der Vermarktungsprovision in voller Höhe an. Eine Verpflichtung zur Vermarktungsbeauftragung besteht jedoch nicht.
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