Beim "Daten-Service-Rechenzentrum"-Verfahren (DSRZ) bereitet Ihr Steuerberater oder ein anderer Dienstleister Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen in einem Rechenzentrum (z. B. Datev) auf. Von hier aus werden die erstellten Zahlungsaufträge an die Sparkasse übermittelt.
Die Grundlage für die Verarbeitung Ihrer Zahlungsverkehrsdatei ist eine Vereinbarung, die Sie von Ihrem Steuerberater erhalten. Ohne diese Vereinbarung können wir keine Zahlungsverkehrsdateien freigeben!
Nutzen Sie bereits „DSRZ“, die Freigabe erfolgt jedoch noch per Begleitzettel? Wenn Sie bereits Online-Banking für „normalen“ Zahlungsverkehr nutzen, ist häufig eine Online-Freigabe ohne weitere Freischaltung möglich. Testen Sie gleich die Freigabe anhand unserer Anleitungen.
Zahlungsverkehrsdateien, die per DSRZ an die Sparkasse Ulm zur Einreichung weitergeleitet werden, müssen autorisiert werden. Hierfür stehen Ihnen derzeit verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
Sie möchten die Dienste eines Service-Rechenzentrums in Zukunft nutzen? Bitte sprechen Sie Ihren Steuerberater darauf an. Er wird dann alles Nötige veranlassen.