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DSRZ-Datei Freigabe online

DSRZ-Datei Freigabe online

Zahlungsdaten direkt übermitteln

  • Übersichtliche Darstellung der bereitgestellten Daten
  • Einfache und schnelle Freigabe der Dateien
  • Freigabe rund um die Uhr - unabhängig von unseren Öffnungszeiten

Für einen schnellen und sicheren Datenaustausch
 

Beim "Daten-Service-Rechenzentrum"-Verfahren (DSRZ) bereitet Ihr Steuerberater oder ein anderer Dienstleister Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen in einem Rechenzentrum (z. B. Datev) auf. Von hier aus werden die erstellten Zahlungsaufträge an die Sparkasse übermittelt.

Die Grundlage für die Verarbeitung Ihrer Zahlungsverkehrsdatei ist eine Vereinbarung, die Sie von Ihrem Steuerberater erhalten. Ohne diese Vereinbarung können wir keine Zahlungsverkehrsdateien freigeben!

Nutzen Sie bereits „DSRZ“, die Freigabe erfolgt jedoch noch per Begleitzettel? Wenn Sie bereits Online-Banking für „normalen“ Zahlungsverkehr nutzen, ist häufig eine Online-Freigabe ohne weitere Freischaltung möglich. Testen Sie gleich die Freigabe anhand unserer Anleitungen.

Zahlungsverkehrsdateien, die per DSRZ an die Sparkasse Ulm zur Einreichung weitergeleitet werden, müssen autorisiert werden. Hierfür stehen Ihnen derzeit verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

Elektronische Unterschrift

Eingereichte Zahlungsverkehrsdateien können mit der EBICS-Unterschriftenmappe abgerufen und freigegeben werden - zum Beispiel mit SFirm.

Freigabe mit PIN und TAN

Auch per HBCI können die Dateien freigegeben werden. Ebenfalls am Beispiel SFirm

Heute an morgen denken

Sie möchten die Dienste eines Service-Rechenzentrums in Zukunft nutzen? Bitte sprechen Sie Ihren Steuerberater darauf an. Er wird dann alles Nötige veranlassen.

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