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Vorteile

Ihre Vorteile im Überblick

  • Für Gründung, Wachstum, Effizienz, Digitalisierung und Innovation
  • Zuschüsse und zins­günstige Darlehen erhalten
  • Kombination verschiedener Förder­programme möglich
  • Sicherheit durch feste und günstige Zinsen
  • Lange Lauf­zeiten
  • Tilgungs­freie Anlauf­jahre schonen Ihre Liquidität

Die Kredit­anstalt für Wiederaufbau (KfW)

Als Förderbank unterstützt die KfW Unternehmen, gründende Personen und freiberuflich Tätige dabei, sich weiterzuentwickeln: Verschiedene Förderprogramme bieten zinsgünstige Kredite und Zuschüsse – zum Beispiel, um innovative Ideen zu verwirklichen oder die Energieeffizienz eines Unternehmens auszubauen. Die Sparkasse ist eine der Hauptvertriebspartnerinnen der KfW-Bank.

Ihr nächster Schritt

Vereinbaren Sie gleich einen Termin, um die bestmögliche Förderung für Ihre unternehmerischen Ziele zu erhalten und die passenden Fördermittel zu beantragen.

Digitalisierung und Innovation

Innovative Ideen umsetzen

  • Für zukunfts­weisende und innovative Vorhaben
  • Für die Entwicklung neuer Produkte und Prozesse in Ihrem Unter­nehmen
  • Zur Finanzierung von Investitionen und Betriebs­mitteln jeder Größen­ordnung
  • Vereinfachte Antrags­stellung

Ihre Förder­möglich­keiten im Überblick

Für zukunftsweisende Vorhaben und innovative Unternehmen (KfW)

Mit dem KfW-Programm ERP-Digitalisierungs- und Innovations­kredit werden innovative Vorhaben sowie einzelne Digitalisierungs­projekte mit bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben gefördert, sowohl für Investitionen als auch für Betriebs­mittel.

Gefördert werden können zum Beispiel:

1. Digitalisierungs­vorhaben: Investitionen in digitale Produkte, Prozesse und Strategien in Ihrem Unter­nehmen, wie zum Beispiel:

  • Inner­betriebliche Breitband­netze
  • Datensicherheits­konzepte
  • Digitale Plattformen und Apps
  • Vernetzung von ERP- und Produktions­systemen (Industrie 4.0)
  • Additive Fertigungs­verfahren wie 3D-Druck
  • Social-Media-Kommunikations­strategien
  • Digitale Vertriebs­kanäle, die mobil nutzbar sind

2. Innovative Vorhaben: für Ihr Unternehmen neue oder verbesserte Produkte, Prozesse und Dienst­leistungen.

  • Produkte, zum Beispiel die Herstellung eines neuen Verpackungs­materials
  • Verfahren/Prozesse, zum Beispiel Aufbau eines neuen Produktions­prozesses
  • Dienst­leistungen, zum Beispiel unent­geltliche Apps, die am Markt angeboten werden

Von diesem Kredit profitieren mittel­ständische Unter­nehmen und Frei­berufler, die seit mindestens 2 Jahren geschäftstätig sind.

Um als Innovatives Unter­nehmen zu gelten, müssen Sie nur eines der folgenden Merkmale erfüllen und Sie erhalten die Förderung für Ihren gesamten Finanzierungs­bedarf in Investi­tionen und Betriebs­mittel:

  • Mehr als 20 % Wachstum pro Jahr bei Umsatz oder Beschäftigten­zahl im Durch­schnitt der letzten 3 Jahre
  • Mindestens 10 % Betriebs­kostenanteil für Forschung und Entwicklung in jedem der letzten 3 Jahre
  • Mindestens 5 % Betriebs­kostenanteil bei Unter­nehmen, die 7 Jahre oder jünger sind, für Forschung und Entwicklung in einem der letzten 3 Jahre
  • Innovations­preis der EU in den letzten 24 Monaten
  • Innovations­förderung durch Staat oder EU in den letzten 36 Monaten
  • Eine Venture Capital Finan­zierung in den letzten 24 Monaten
Neue Produkte und Prozesse entwickeln (KfW)

Mit dem KfW-Programm ERP-Mezzanine für Innovation finanzieren Sie marktnahe Forschung sowie die Neu- und Weiter­entwicklung von Produkten, Prozessen und Dienst­leistungen bis zu fünf Millionen Euro.

Gefördert werden können zum Beispiel:

  • Betriebs­mittel, wie Personal­kosten Ihres Vorhabens, Einzel­kosten für Forschungs- und Entwicklungs­aufträge sowie für Beratungs­dienste und Ähnliches (externe Kosten)
  • Investitionen: Kosten für Forschung und Entwicklung, die für das Vorhaben anfallen (einschließlich anteiliger Abschreibungen für den Forschungs- und Entwicklungs­zeitraum)

Von diesem Kredit profitieren etablierte Unter­nehmen der privaten Wirtschaft sowie Frei­berufler, die seit mindestens 2 Jahren geschäfts­tätig sind.

Energie und Umwelt

„Die neue EU-Taxonomie – Mehraufwand oder Chance?“

Ein Vortrag wie auch Sie die gesetzlichen Anforderungen umsetzen und gleichzeitig Ihre Energiekosten senken können

Zusammen mit unserem Referenten Jürgen Gackstatter, Leiter des Steinbeis-Beratungszentrums Ressourceneffizienz und Innovation, haben wir für Sie das Thema in drei Schritten beleuchtet:

  • EU-Taxonomie: Förderung nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten für Unternehmen
  • Corporate Carbon Footprint – CO2-Bilanz eines Unternehmens
  • Energieeinsparung: Konzept, Umsetzung, Fördermittel

Ihr nächster Schritt zählt!

Ihre Förder­möglich­keiten im Überblick

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Sanieren

Das Wichtigste in Kürze

  • Förderkredit für Sanierung
  • Bis zu 10 Millionen Euro Kredit für Effizienzgebäude
  • Weniger zurückzahlen: zwischen 5 und 35 Prozent Tilgungszuschuss
  • Zusätzliche Förderung möglich, zum Beispiel für Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung

Gefördert wird die Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzgebäude

Gefördert werden alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzgebäude-Stufe 70 oder besser führen, sowie die Kosten der förderfähigen Umfeldmaßnahmen.

Voraussetzung: Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung min­destens 5 Jahre zurück.

Weiterhin wird die Sanierung von Baudenkmalen gefördert.

Beim Kauf einer frisch sanierten Immobilie, werden die Maßnahmen der energetischen Sanierung, wenn die Kosten gesondert ausgewiesen sind (z. B. im Kaufvertrag), gefördert.

Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für

  • die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker.
  • die Nachhaltigkeitszertifizierung mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“, wenn Sie eine Effizienzgebäude-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichen.
Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude

Förderung für Neubau oder Ersterwerb von klimafreundlichen Nichtwohngebäuden.

  • Neubau: die Baukosten und Kosten der förderfähigen Umfeldmaßnahmen (ohne Grundstückskosten)
  • Kauf: den Kaufpreis der Immobilie innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme (ohne Grundstückskosten)

Ein Gebäude gilt als klima­freundlich, wenn es wenig Energie verbraucht und so die Effizienzgebäudestufe 40 erreicht sowie die Anforderungen des "Quali­täts­siegels Nachhaltiges Gebäude" erfüllt.

Energieeffiziente Produktionsanlagen und –prozesse (KfW)

Das KfW-Energie­effizienz­programm unterstützt Energie­effizienz­maßnahmen im Bereich Produktions­anlagen und -prozesse gewerblicher Unternehmen mit zins­günstigen Darlehen. Gefördert werden alle Investitions­maßnahmen, die eine Energie­einsparung von mindestens 10 Prozent erzielen.

Gefördert werden können zum Beispiel:

  • Maschinen und Anlagen
  • Elektrische Antriebe und Pumpen
  • Wärme­rück­gewinnung
  • Informations- und Kommunikations­technik
  • Kraft-Wärme-Kopplungs­anlagen
Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien (KfW)

Mit dem KfW-Energie­effizienz­programm – Energie­effizienz und Prozess­wärme aus Erneuer­baren Energien in der Wirtschaft – finanzieren Sie Maß­nahmen zur Energie­einsparung und Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen. Dabei profitieren Sie von einem günstigen Kredit und erhalten einen Tilgungs­zuschuss von bis zu 45 Prozent. Für kleine und mittlere Unternehmen ist ein zusätzlicher Bonus möglich.

Gefördert werden können zum Beispiel:

1. Ersatz oder Neuan­schaffung hoch­effizienter Anlagen wie Motoren, Pumpen, Venti­latoren, Druck­luft­anlagen, Frequenz­umrichter, Anlagen zur Abwärme­vermeidung und -nutzung

2. Bereit­stellung von Prozess­wärme aus erneuer­baren Energien zum Beispiel mit Solar­kollektoren, Biomasse­anlagen und Wärme­pumpen

3. Mess-, Steuer- und Regelungs­technik sowie Sensorik, einschließ­lich Energie­management-Software und Schulung

4. Energetische Optimierung von Anlagen und Prozessen auf Basis eines Energie­einspar­konzepts:

  • Maßnahmen zur Abwärme­nutzung
  • Maßnahmen an der Gebäude­anlagen­technik wie Heizung, Lüftung, Klima­anlagen, Beleuchtung
  • Energie­effiziente Bereit­stellung von Prozess­wärme oder -kälte
  • Vermeidung von Energie­verlusten (z. B. Dämmung)
  • Erstellung eines Einspar­konzepts und Begleitung bei der Umsetzung durch einen Energie­berater
Umwelt schützen und Ressourcen schonen (KfW)

Schonen Sie Ressourcen und verschaffen Sie sich so Kosten- und Wettbewerbs­vorteile. Mit dem KfW-Umwelt­programm erhalten Sie eine zins­günstige Finanzierung Ihrer Investitionen in Umweltschutz und Nach­haltigkeit. Dabei werden insbesondere Investitionen gefördert, mit denen bereits die Entstehung von Umwelt­belastungen vermieden oder wesentlich vermindert werden.

Gefördert werden können zum Beispiel:

  • Ressourcen- und Material­einsparung
  • Boden- und Grund­wasser­schutz
  • Lärm- und Abgas­vermeidung, oder -verminderung
  • Abfall­vermeidung, -behandlung und -verwertung
  • Abwasser­vermeidung, -verminderung und -reinigung
  • Sanieren von Altlasten bzw. Flächen
  • Anschaffung von emissions- und lärm­armen Fahr­zeugen (z. B. Elektro- und Hybrid­fahrzeuge)
  • Errichtung von Lade­stationen für Elektro­fahrzeuge oder Betankungs­anlagen für Wasserstoff
Kredit für klimafreundliche Investitionen

Klimaschutzoffensive für Unternehmen – Förderung klimafreundlicher Aktivitäten

  • Zinsgünstiges Darlehen
  • Für Unternehmen jeder Größe
  • Auch zur Finanzierung von Vorhaben innerhalb der EU

Sie wollen mit Ihrem Unternehmen einen Beitrag zum Umweltschutz leisten? Der KfW-Kredit unterstützt Sie dabei.

Förderfähig sind Investitionen in den Bereichen:

  • Herstellung klima­freundlicher Technologien, Produkte und Schlüsselkomponenten, z. B. Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, emissionsarme Fahrzeuge, energie­effiziente Gebäudetechnik
  • Maßnahmen zur Minderung der Treibhaus­gas­emissionen ausgewählter energieintensiver Prozesse
  • Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien zur Versorgung des eigenen Unternehmens­standortes oder für integrierte Mobilitäts­projekte
  • Erzeugung und Verteilung von Fernwärme/-kälte
  • Stromverteil­netze und Energiespeicher
  • Erzeugung von Biomasse, Biogas und Biokraftstoffen
  • Kohlendioxid­transport und -speicherung
  • Wasser-, Abwasser-, Abfallmanagement
  • Klimafreundlicher Verkehr
  • Green IT
Ihr nächster Schritt

Vereinbaren Sie gleich einen Termin, um die bestmögliche Förderung für Ihre unternehmerischen Ziele zu erhalten und die passenden Fördermittel zu beantragen.

Wachstum

Förderung Ihres Wachstums

  • Sie sind Freiberufler oder führen ein mittelständisches gewerbliches Unternehmen
  • Ihr Unternehmen ist seit mehr als 5 Jahren am Markt tätig
  • Sie möchten Ihren Kapitalbedarf mit einem Förderdarlehen decken.

Ihre Förder­möglich­keiten im Überblick

Wachstumsfinanzierung (L-Bank)

Unternehm­erischer Erfolg bedeutet, sich den Anfor­derungen der Zeit anzupassen. Die L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg hilft Ihnen dabei, diese Chance zu nutzen, ohne Risiken einzugehen – mit effektiven und günstigen Finanzierungs­konzepten. So können Sie in neue effizientere Maschinen investieren, Ihr Betriebsgelände erweitern und modernisieren, neue Zweig­stellen errichten oder Patente und Lizenzen erwerben. Mit der L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg können Unternehmer je nach Vorhaben die passende Finanzierungs­lösung wählen: Zins­günstige Darlehen, Zinszuschüsse oder eine Erweiterung des Stammkapitals. Zusätzlich helfen Risiko­übernahmen.

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