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Überblick

VL-Sparen in Wertpapieren im Überblick

Mit Vermögens­wirksamen Leistungen (VL) können Sie entspannt ein Vermögen aufbauen. Denn Sie profitieren dabei gleich von doppelter Power: Meist helfen arbeitgebende Unternehmen und – unter bestimmten Voraus­setzungen¹ – der Staat kräftig mit.

Besondere Merkmale

  • Arbeitgeber-Zuschuss
    Häufig beteiligt sich Ihr arbeitgebendes Unternehmen an Ihrem Vermögens­aufbau, indem er Vermögens­wirksame Leistungen zahlt. Der Arbeitgeber-Zuschuss beträgt bis zu 480 Euro im Jahr.
  • Staatliche Förderung1
    Wenn Sie zulage­berechtigt sind, unterstützt Sie der Staat beim VL-Sparen in Wertpapieren zusätzlich mit einer Arbeitnehmer-Spar­zulage von 20 Prozent auf die jährlichen Einzahlungen (bis zu 80 Euro jährlich).
  • Regelmäßig investieren
    Lassen Sie das eingezahlte Geld für sich arbeiten und nutzen Sie die lang­fristigen Perspektiven der inter­nationalen Kapital­märkte.
  • Nachhaltige Anlage­aspekte berück­sichtigen
    Durch die Anlage Ihrer VL in einen Fonds mit Nachhaltig­keitsmerk­malen können Sie bevorzugt in Unter­nehmen investieren, die nach­haltigeres Wirtschaften anstreben.

Der Spar­plan auf einen Blick

Vertrags­laufzeit 7 Jahre
Betrag Ab 5 – 40 Euro regelmäßig
Verfügbarkeit Während der Vertrags­laufzeit können Sie nur eingeschränkt auf Ihr angespartes Vermögen zugreifen.2 Nach Ablauf dieser 7-jährigen Sperrfrist ist Ihr Vermögen flexibel verfügbar.
Ihr nächster Schritt

Nutzen Sie mögliche Zuschüsse von Staat und arbeitgebenden Unternehmen. Schließen Sie ganz einfach hier online Ihren VL-Sparplan ab. Haben Sie Fragen oder wünschen Sie weitere Informationen, wenden Sie sich am besten gleich an Ihre Beraterin oder Ihren Berater.

So geht's

So einfach geht's

VL-Wertpapier auswählen

Wählen Sie aus den für die Anlage von VL geeigneten Wert­papieren genau das Wert­papier aus, das am besten zu Ihnen passt.

VL-Sparen in Wertpapieren abschließen

Schließen Sie Ihren VL-Vertrag ab und eröffnen Sie dabei eventuell noch Ihr Sparkassendepot. Ihr arbeitgebendes Unternehmen wird automatisch informiert.

Sparziel erreichen

Sechs Jahre lang legt Ihr arbeitgebendes Unternehmen regelmäßig Ihre VL-Beträge an und Sie nutzen die Möglichkeiten der Kapital­märkte für Ihren Vermögens­aufbau. Nach sieben Jahren steht Ihnen das ersparte Geld frei zur Verfügung. Dann wird auch die staatliche Förderung gut­geschrieben, sofern Sie förder­berechtigt sind.

Gut zu wissen

Wie hoch ist der Arbeitgeber-Zuschuss?

Viel­fach beteiligt sich das arbeitgebende Unternehmen, indem es den VL-Betrag ganz oder teilweise übernimmt – bis zu 40 Euro im Monat. Dies kann freiwillig erfolgen oder im Tarif­vertrag geregelt sein. Selbst wenn das nicht der Fall sein sollte, können Sie durch Gehalts­umwandlung vermögens­wirksam sparen. Das heißt, Ihr arbeitgebendes Unternehmen überweist regel­mäßig einen Teil Ihres Gehalts direkt auf Ihren VL-Vertrag. Dazu ist Ihr arbeitgebendes Unternehmen gesetzlich verpflichtet.

Was passiert bei einem Arbeitgeber-Wechsel während der Vertragslaufzeit?

Falls Sie während der Vertrags­laufzeit Ihr arbeitgebendes Unternehmen wechseln, kann das neue Unternehmen für Sie weiter sparen. Dazu benötigen wir lediglich die neuen Arbeitgeber-Daten.

Wie hoch ist die mögliche staatliche Förderung?

Vom Staat werden Sie als Zulagen­berechtigte oder Zulagenberechtigter zusätzlich mit 20 Prozent – bis zu 80 Euro – Arbeitnehmer­sparzulage pro Jahr belohnt.1

Tipp: Bleiben Sie dran

Mit einem VL-Anschlussvertrag nutzen Sie ganz bequem weiter den möglichen Arbeitgeber-Zuschuss und die mögliche staatliche Förderung. Dieser wird automatisch für Sie eingereicht. So können Sie lang­fristig Vermögen aufbauen.

Ihr nächster Schritt

Schließen Sie ganz einfach hier online Ihren VL-Sparplan ab. Haben Sie Fragen oder wünschen Sie weitere Informationen, wenden Sie sich am besten gleich an Ihre Beraterin oder Ihren Berater.

Chancen und Risiken

Ihre Chancen und Risiken

Wesentliche Chancen:

  • Vielfach beteiligen sich arbeitgebende Unternehmen an Ihrem Vermögensaufbau durch die Zahlung von Vermögenswirksamen Leistungen. Dies kann freiwillig erfolgen oder durch Tarifvertrag geregelt sein.
  • Lassen Sie sich vom Staat fürs VL-Sparen in Wertpapieren belohnen.1 Sind Sie zulagenberechtigt, erhalten Sie eine staatliche Förderung von jährlich bis zu 80 Euro Arbeitnehmer-Sparzulage.
  • Setzen Sie mit der Anlage an den internationalen Kapitalmärkten auf attraktive Renditechancen. VL-Sparen in Wertpapieren ist bereits ab 5 Euro regelmäßige Rate möglich.
  • Reduzieren Sie Ihr Risiko durch Bündelung von Einzelwerten unterschiedlicher Währungen, Länder und Regionen.
  • Berücksichtigung von nachhaltigen und ethischen Kriterien in der Anlagepolitik bei Auswahl von Fonds mit Nachhaltigkeitsmerkmalen.

Wesentliche Risiken:

  • Die konkreten Risiken der Anlage hängen von der Auswahl des Produktes ab.
  • Kapitalmarkt­bedingte Schwankungen können nicht ausgeschlossen werden und zu Verlusten führen.
  • Währungs­schwankungen an den Devisen­märkten können die Fonds­performance belasten.
  • Je nach Produkt­auswahl kann die Anlage­politik von individuellen Nachhaltigkeits- und Ethik­vorstellungen abweichen.

1 Der Arbeitgeber-Zuschuss stellt lohnsteuer- und sozial­abgaben­pflichtigen Arbeits­lohn dar. Zulagen­berechtigt sind in Deutschland auf Antrag unbeschränkt steuer­pflichtige Ledige mit einem zu versteuernden Jahres­einkommen bis zu 40.000 Euro bzw. Verheiratete/ eingetragene Lebens­partnerinnen oder Lebens­partner mit einem zu versteuernden Jahres­einkommen bis zu 80.000 Euro bei Zusammen­veranlagung. Das Brutto­einkommen kann allerdings deutlich über den genannten Einkommens­grenzen liegen. Beschränkt Steuerpflichtige erhalten die Arbeitnehmer­sparzulage auf Antrag unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens.

Bei Verfügungen vor Ablauf der Sperrfrist ist zu beachten, dass ggf. Ansprüche auf die staatliche Arbeitnehmersparzulage verfallen und Gebühren für die Vertragsauflösung anfallen.

Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: April 2023. Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (zum Beispiel durch Gesetzesänderungen oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterworfen sein.

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